Veröffentlicht in Bundespolitik
am 25.06.2026 von SPD-LOS
MIT NEUEM MATERIAL!
Sollen wir uns mit dem Durchmarsch der AfD in die Regierungsverantwortung abfinden? Die Erfolge der Truppe um Höcke, Weidel und Chrupalla lassen in den Umfragen nichts Gutes ahnen. Dennoch, es gibt auch Lichtblicke für die Demokratie! Eine Aufforderung zum zivilen Engagement, zwei neue Anläufe zum Verbot der AfD und ein wichtiges Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtes. Ein Überblick von Hajo Guhl
Kann man die AfD verbieten?
"Unser Gutachten erklärt, warum die AfD verfassungswidrig ist", meint die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Sie hat nach 13 Monaten Auswertung durch acht Expert:innen aus Verfassungsrecht und der Rechtsextremismusforschung ihr Gutachten veröffentlicht, mit folgendem Ergebnis:
Ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg. Alle Ergebnisse, Belege und Einschätzungen findest du auf AfD-Gutachten.de.
Die Debatte um ein Verbot der AfD bewegt sich nicht. Auch weil die Sorge groß ist, am Ende vor Gericht zu scheitern. Denn die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.
Und: Die AfD agiert geschickter als rechte Parteien vor ihr – sie kommuniziert nicht so plump wie die NPD, viele ihrer Botschaften bleiben zwischen den Zeilen.
Lassen Sie uns alle gemeinsam für eine fortbestehende Demokratie in Freiheit einstehen und immerfort darauf aufmerksam zu machen. Es sollte nicht noch einmal der Satz zu hören sein: Das haben wir so nicht gesehen und wir konnten ja nichts machen.
SPD-Brandenburg: Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit der AfD
Zum heute veröffentlichten Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD erklärt Annemarie Wolff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Das heute veröffentlichte Gutachten ist ein historisches Dokument in der Debatte um die AfD. Auf rund 1.500 Seiten und mit über 2.500 Belegen gelangt es zu einem klaren Ergebnis: Die AfD ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Es zieht dabei eine klare Linie: Die AfD ist nicht nur eine rechtsextreme Partei, sie verfolgt auch verfassungswidrige Ziele und besitzt die politische Stärke, diese umzusetzen.
Die Untersuchung ist die bislang umfassendste und methodisch fundierteste Analyse der Partei. Sie zeigt, dass die Missachtung von Demokratieprinzipien und Menschenwürde der politische Kern der AfD ist. Wer unsere Demokratie schützen will, darf diese Erkenntnisse nicht ignorieren.
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind gesetzt, die wissenschaftlichen Belege liegen auf dem Tisch. Deshalb sieht die Brandenburger SPD-Fraktion die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.
Dabei stehen wir an der Seite einer engagierten Zivilgesellschaft. Die PRÜF-Demonstrationen in Brandenburg haben den Druck für eine verfassungsrechtliche Überprüfung rechtsextremer Parteien über Monate hinweg aufrechterhalten. Dass das Rechtsgutachten nun zu dem Schluss kommt, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD – zu der auch die Brandenburger AfD gehört – gute Erfolgsaussichten hätte, unterstreicht die politische und rechtliche Bedeutung dieses Engagements.“
Ulrich Schelleneberg: Hintergrund-Informationen
Der Berliner Anwalt Ulrich Schellenberg (Präsident des Deutschen Anwaltsverein von 2015 bis 2019) wird ab dem 28. Juni 2026 mit ehemaligen Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, Fachleuten aus Recht, Politik, Wissenschaft und Journalismus in seinen Podcast „AfD vor Gericht“ vom aktuellen Stand eines möglichen Parteienverbots berichten. „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wie es die Politik am Ende der Weimarer Republik getan hat. Die Parallelen sind erschreckend!“ Zehn Folgen sind geplant.
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