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Veröffentlicht in Bundespolitik
am 16.08.2026 von SPD-LOS

SPD-Brandenburg: Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit der AfD

Zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD (s.u.) erklärt Annemarie Wolff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg:

„Das Gutachten ist ein historisches Dokument in der Debatte um die AfD. Auf rund 1.500 Seiten und mit über 2.500 Belegen gelangt es zu einem klaren Ergebnis: Die AfD ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Es zieht dabei eine klare Linie: Die AfD ist nicht nur eine rechtsextreme Partei, sie verfolgt auch verfassungswidrige Ziele und besitzt die politische Stärke, diese umzusetzen.

Die Untersuchung ist die bislang umfassendste und methodisch fundierteste Analyse der Partei. Sie zeigt, dass die Missachtung von Demokratieprinzipien und Menschenwürde der politische Kern der AfD ist. Wer unsere Demokratie schützen will, darf diese Erkenntnisse nicht ignorieren.

Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind gesetzt, die wissenschaftlichen Belege liegen auf dem Tisch. Deshalb sieht die Brandenburger SPD-Fraktion die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Dabei stehen wir an der Seite einer engagierten Zivilgesellschaft. Die PRÜF-Demonstrationen in Brandenburg haben den Druck für eine verfassungsrechtliche Überprüfung rechtsextremer Parteien über Monate hinweg aufrechterhalten. Dass das Rechtsgutachten nun zu dem Schluss kommt, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD – zu der auch die Brandenburger AfD gehört – gute Erfolgsaussichten hätte, unterstreicht die politische und rechtliche Bedeutung dieses Engagements.“

Ulrich Schellenberg: AfD vor Gericht

Der Berliner Anwalt Ulrich Schellenberg (Präsident des Deutschen Anwaltsverein von 2015 bis 2019) wird ab dem 28. Juni 2026 mit ehemaligen Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, Fachleuten aus Recht, Politik, Wissenschaft und Journalismus in seinen Podcast „AfD vor Gericht“ vom aktuellen Stand eines möglichen Parteienverbots berichten. „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wie es die Politik am Ende der Weimarer Republik getan hat. Die Parallelen sind erschreckend!“ Zehn Folgen sind geplant.

Der aktuelle Anlauf zur Prüfung

„Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“. Unter diesem Motto hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Donnerstag, 25.Juni 2026 einen neuen Vorstoß in Richtung AfD-Verbot vorgestellt. Die Begründung: „Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden.

Die Hauptgründe:

  • Die AfD verfolgt politische Gegner und schüchtert sie ein.
  • Sie strebt systematisch danach, die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchenden und LGBTIQ-Personen zu verletzen.
  • Die Partei hat die Mittel und das Konzept, ihre Ziele potenziell umzusetzen.

Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das prüfen wir aktuell in einem Gutachten“. Über 1,38 Millionen Menschen haben gemeinsam für die Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben. Das ist eine der größten Petitionen in der Geschichte der Republik.

https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten

Veröffentlicht in Landespolitik
am 15.08.2026 von SPD-LOS

 „Das BSW hat sich in Brandenburg selbst demontiert – wer der AfD zur Macht verhelfen will, hat jedes Verantwortungsbewusstsein für unser Land verloren“, so Kurt Fischer, Generalsekretär der SPD Brandenburg. Die Partei von Sarah Wagenknecht gibt nach Einschätzung Fischers jede politische Trennlinie zur AfD auf. Anlass sind die Äußerungen der BSW-Landesvorsitzenden Friederike Benda zu einer möglichen Unterstützung eines AfD-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt.

 „Das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) hat sich in Brandenburg selbst demontiert. Menschen mit politischem Verantwortungsgefühl haben die Partei in Scharen verlassen oder sind zur SPD gewechselt. Übrig geblieben ist ein Landesverband, der sich immer weiter an die AfD annähert und zahlreiche AfD-Positionen unterstützt – im Landtag und außerhalb“, erklärt Fischer.

Veröffentlicht in Landespolitik
am 15.08.2026 von SPD-LOS

Mit der brennenden Zigarette auf dem Waldspaziergang? Die glimmende Kippe aus dem geöffneten Autofenster schnippen? Den Holzkohle-Grill für die leckeren Bratwürste in diesen Tagen im Garten entfachen?

Es gibt viele Möglichkeiten, seine Umgebung bei dieser Trockenheit zu verwüsten. In Brandenburg gilt zur Zeit fast häufig Waldbrandstufe V. (Symbolfoto Gu/ChatGPT)

Es besteht also: Höchste Gefahr

Sehr trockene Bedingungen. Waldbrände können leicht entstehen und sich schnell ausbreiten.
Die Verbote / Einschränkungen:
  • Offenes Feuer im Wald strikt verboten
  • Grillen im oder am Wald untersagt
  • Rauchverbot im Wald
  • Waldbetreten kann regional eingeschränkt sein
  • Nutzung von Maschinen mit Funkenflug vermeiden